ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (EULA) – Verbraucher- & professionelle Nutzung (DE) für DMP ONE (Hardware / Netzwerk-Player) DMP NEXUS CORE (Software für Windows und Linux) DMP NEXUS ASIO (Software für Windows) DMP NEXUS WAVERT (Software für Windows) Stand: 17. April 2026 Vertragssprache ist Deutsch. Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung wird den Nutzern in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Etwaige Übersetzungen, insbesondere eine englische Fassung, werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Im Falle von Abweichungen oder Auslegungsunterschieden zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich. 1. Präambel Diese Endnutzer‑Lizenzvereinbarung („EULA“) ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen dir („Nutzer“) und 64bitAudio UG (haftungsbeschränkt), Zingerleweg 20, 14089 Berlin („Lizenzgeber“). Durch Installation, Inbetriebnahme, das erstmalige Akzeptieren dieser EULA durch Anklicken einer entsprechenden Schaltfläche oder oder sonstige Nutzung des Produkts erklärst du dich mit dieser EULA einverstanden. Wenn du nicht einverstanden bist, darfst du das Produkt nicht nutzen. 2. Begriffsbestimmungen Hardware bezeichnet das vom Lizenzgeber bereitgestellte physische Streaming‑Gerät inklusive Seriennummer. „Produkt“ bezeichnet sämtliche vom Lizenzgeber entwickelte und bereitgestellte Softwarebestandteile, unabhängig von ihrer Installationsumgebung, insbesondere: (a) die auf der Hardware vorinstallierte oder für diese bereitgestellte Firmware, sowie (b) alle Anwendungen, Programme, Treiber, Hilfs- und Konfigurationswerkzeuge, die zur Nutzung, Steuerung, Konfiguration, Wartung oder Funktionalität der Hardware bestimmt sind und zu diesem Zweck auf externen Systemen (z.B. Windows‑ oder Linux‑Rechnern) installiert werden können. Das Produkt wird dem Nutzer ausschließlich als Software lizenziert und steht funktional in einem einheitlichen technischen Zusammenhang mit der Hardware. Nicht als Produkt im Sinne dieser EULA gelten Softwarebestandteile von Drittanbietern, die unter eigenen Lizenzbedingungen stehen („Drittsoftware“). 3. Lizenzgewährung Der Lizenzgeber räumt dir ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Nutzungsrecht ein, das Produkt ausschließlich im Zusammenhang mit der Hardware und nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen. Das Produkt wird lizenziert, nicht verkauft. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber. Die Hardware fungiert zudem als technischer Lizenzschlüssel für das Produkt. Ohne die Hardware ist eine Nutzung der Software entweder technisch nicht möglich oder funktional eingeschränkt. 4. Zulässige Nutzung Die Installation der Begleitsoftware auf externen Systemen (z.B. Windows oder Linux) ist zulässig, soweit dies ausschließlich zur Nutzung derselben Hardware erfolgt. 5. Nutzungsbeschränkungen Es ist insbesondere untersagt, das Produkt oder Teile davon zu kopieren, zu vervielfältigen, zu extrahieren oder zu verändern, soweit dies nicht zwingend für den Betrieb erforderlich ist, das Produkt eigenständig weiterzugeben, zu vertreiben, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten bereitzustellen, das Produkt getrennt von der Hardware zu nutzen, das Produkt zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, außer soweit zwingendes Recht dies erlaubt (siehe Abschnitt 10), technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder zu entfernen. 6. Striktes Weitergabeverbot Die eigenständige Weitergabe der Firmware oder der auf Windows‑/Linux‑Systemen installierten Software ist untersagt. Insbesondere ist es nicht gestattet, Firmware‑Images, Installationspakete oder Softwarekopien unabhängig von der Hardware an Dritte zu übertragen oder öffentlich bereitzustellen (z.B. per Downloadserver, Cloud‑Speicher oder Datenträger). 7. Professionelle Nutzung Die Nutzung des Produkts ist sowohl für Verbraucher als auch für professionelle und kommerzielle Zwecke zulässig. Diese EULA gilt für beide Nutzergruppen gleichermaßen. 8. Weiterverkauf der Hardware / Eigentümerwechsel Du darfst die Hardware als physische Sache weiterverkaufen oder dauerhaft übertragen. Mit der dauerhaften Übertragung der Hardware gilt: Dein Nutzungsrecht an dem Produkt endet automatisch. Der Erwerber darf das Produkt nur nach Zustimmung zur dann gültigen EULA nutzen. Das Produkt darf nicht unabhängig von der Hardware übertragen werden. 9. Geistiges Eigentum Das Produkt ist urheberrechtlich geschützt. Der Lizenzgeber bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Interessen an dem Produkt. 10. Reverse Engineering – gesetzliche Ausnahmen Nichts in dieser EULA schränkt zwingende Rechte ein, insbesondere nach §§ 69d, 69e UrhG sowie der Richtlinie 2009/24/EG, soweit Reverse Engineering ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität erforderlich ist. 11. Drittsoftware / Third‑Party Software Notices Diese EULA gilt nicht für Drittsoftware. Drittsoftware unterliegt ausschließlich den jeweiligen Original‑Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Die Third‑Party Software Notices dienen ausschließlich der Erfüllung lizenzrechtlicher Informationspflichten und sind kein Bestandteil dieser EULA. Die Lizenztexte der Drittsoftware werden unverändert – regelmäßig in englischer Sprache – bereitgestellt. 12. Updates Der Lizenzgeber kann Updates bereitstellen. Updates können Funktionen ändern oder erweitern. Soweit nicht anders angegeben, unterliegen Updates dieser EULA. Gesetzliche Verbraucherrechte im Zusammenhang mit digitalen Produkten bleiben unberührt. Ergänzung für Österreich: Für Verbraucher in Österreich erfolgen Aktualisierungen der Software und Firmware im gesetzlich geschuldeten Umfang, insbesondere gemäß dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), soweit diese erforderlich sind, um die Vertragsmäßigkeit, Sicherheit und Funktionalität des Produkts aufrechtzuerhalten. 13. Gewährleistung und Haftung Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach deutschem Recht. Im Übrigen haftet der Lizenzgeber unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt. Für Verbraucher in Österreich gelten zusätzlich und vorrangig die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) sowie des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Gesetzliche Gewährleistungsrechte können gegenüber Verbrauchern weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. 13a. Lizenzcharakter und Verbraucherrechte Auch wenn das Produkt dem Nutzer als Software lizenziert wird, berührt dies nicht die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts. Insbesondere bleiben gesetzliche Gewährleistungs‑, Rücktritts‑ und Aktualisierungsrechte von Verbrauchern in Österreich unberührt, sofern die Software oder die Hardware im Sinne des Verbrauchergewährleistungsgesetzes als digitale Leistung oder Ware mit digitalen Elementen zu qualifizieren ist. 14. Vertragsbeendigung Bei Verstoß gegen diese EULA endet das Nutzungsrecht automatisch. Die Nutzung des Produkts ist unverzüglich einzustellen. 15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Für Verbraucher bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Gerichtsstand für Unternehmer ist Berlin. Klarstellung für Österreich: Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich bleiben zwingende Bestimmungen des österreichischen Verbraucherrechts, insbesondere aus dem VGG und dem KSchG, unberührt. 15a. Der gegenwärtige Vertrieb der Hardware und der Software richtet sich ausschließlich an Verbraucher und Unternehmer mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich. Der bloße technische Zugriff oder Download der Software aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt keine gezielte Marktansprache dieser Staaten dar. Gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften anderer Staaten finden nur Anwendung, soweit deren Geltung nach zwingendem europäischem oder nationalem Recht vorgeschrieben ist. 16. Datenschutz Bei der Nutzung des Produkts verarbeitet der Lizenzgeber keine personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Insbesondere werden durch das Produkt keine Nutzungsprofile erstellt, keine Telemetrie- oder Trackingdaten erhoben und keine personenbezogenen Informationen an den Lizenzgeber oder Dritte übermittelt. Etwaige personenbezogene Daten, die im Rahmen von Vertrieb, Support oder Kommunikation außerhalb des Produktbetriebs verarbeitet werden (z.B. bei Kontaktaufnahme per E‑Mail oder Besuch der Website), unterliegen einer gesonderten Datenschutzerklärung und sind nicht Gegenstand dieser EULA. 17. Änderungen dieser EULA Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese EULA mit Wirkung für die Zukunft anzupassen oder zu ergänzen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Anforderungen oder zur Abbildung neuer oder geänderter Funktionalitäten des Produkts. Änderungen berühren keine bereits eingeräumten Nutzungsrechte, den wesentlichen Vertragsinhalt oder bestehende Haftungsregelungen. Der Nutzer wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig in geeigneter Form informiert, insbesondere im Zusammenhang mit einem Software-Update. Sofern der Nutzer mit einer geänderten EULA nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, die Nutzung des Produkts einzustellen. 18. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser EULA unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 19. Kontakt 64bitAudio UG (haftungsbeschränkt) Zingerleweg 20, 14089 Berlin, Deutschland Mail: info@64bitaudio.de Website: https://www.64bitaudio.de 20. Sonstiges Hinweise zu Drittsoftware („Third‑Party Notices“) dienen ausschließlich der Erfüllung lizenzrechtlicher Informationspflichten gegenüber den jeweiligen Rechteinhabern. Diese Hinweise sind nicht Bestandteil dieser Endnutzer‑Lizenzvereinbarung. Die Drittsoftware unterliegt ausschließlich den jeweiligen Original‑Lizenztexten, die unverändert – regelmäßig in englischer Sprache – bereitgestellt werden.